Bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK) versicherte Patienten: Sobald wir uns nach den Probesitzungen über eine Therapie einig sind, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Dieser wird normalerweise innerhalb von 5 Wochen genehmigt. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall sämtliche Kosten der Behandlung.

Bei einer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe versicherte Patienten: Sie bekommen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie diese einreichen, verlangt die Versicherung oft ein Gutachten von mir, das ich nach bestem Wissen und Gewissen erstelle.

Selbstzahler: Insbesondere, wenn es bei den Gesprächen gar nicht um Krankenbehandlung geht, sondern um Coaching o.ä., können Sie die Sitzungen auch selbst bezahlen. Sie bekommen dann ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ.